Wie stehen Sie zur geplanten de-facto Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?
Sehr geehrte Frau Esdar,
mit großer Besorgnis habe ich von den Vorhaben des Koalitionsausschusses erfahren, die das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in seiner bisherigen Form faktisch außer Kraft setzen würden.
Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Union darauf verständigt, das IFG im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Die nun bekannt gewordenen Pläne stehen jedoch im klaren Widerspruch zu diesem Ziel.
Das IFG hat sich über zwei Jahrzehnte hinweg als wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle bewährt. Eine derart weitreichende Beschneidung seiner Wirkung würde das Vertrauen vieler Menschen in die Arbeit der Bundesregierung nachhaltig beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld
D. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist eine tragende Säule, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr staatliche Transparenz und Vertrauen in die Politik und Verwaltung Deutschlands zu vermitteln. Seit über zwanzig Jahren haben wir alle durch das Gesetz einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden. Das ist eine wichtige Errungenschaft für unsere Demokratie und es gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger von ihrem Grundrecht auf Informationsfreiheit effektiv Gebrauch machen können.
Der Beschluss des Koalitionsausschusses, in dem unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“ erwähnt wird, ist noch kein Gesetz. Die konkrete Ausgestaltung wird im parlamentarischen Verfahren beraten. In diesem werden wir uns dafür einsetzen, dass weiterhin alle Personen mit einem ehrlichen Erkenntnisinteresse vom IFG profitieren können und der Zugang zu staatlichen Informationen nicht faktisch erschwert, oder auf wenige Personengruppen begrenzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebke Esdar
