Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist darum richtigerweise in einem eigenen Straftatbestand geregelt, der der Mandatsträgereigenschaft Rechnung trägt.
Antwort 12.08.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
Antwort 02.08.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
Ja, das ist meine Absicht.
Antwort 29.07.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
(...) Es ist keine prioritäre politische Aufgabe, Diskussionsprozesse von bestimmten Gremien in die Öffentlichkeit zu tragen. (...)
Antwort 02.08.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
Hinsichtlich des angeblichen "Interessenkonflikts" möchte ich darauf hinweisen, dass ein Strafverteidiger sich nicht mit der vorgeworfenen Tat gemeinmacht, sondern mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates, wozu nicht zuletzt die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gehört.
Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
Antwort 08.07.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
(...) Grundrechtseinschränkungen müssen fortlaufend auf ihre Rechtfertigung überprüft werden und dem kann sich ein Verordnungsgeber auch nicht entziehen. (...)