Erhöhung der Abgeordnetendiäten und Fraktionsgelder

Der rheinland-pfälzische Landtag stimmte über einen von allen Fraktionen außer der der AfD eingebrachten Gesetzentwurf ab, der vorsieht, die Abgeordnetendiäten und die den Fraktionen zustehenden Gelder zu erhöhen. Dazu sollen das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz des Landes geändert werden.

Der Antrag wurde gegen sieben Stimmen der AfD-Fraktion und eine Enthaltung bei 89 Ja-Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
7
Enthalten
1
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 101 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Dieses unbearbeitete Bild zeigt mich lächelnd mit weißem Hemd und Sakko bekleidet vor der Jugendherberge auf Burg LichtenbergHelge SchwabFREIE WÄHLER41 - Kusel Dafür gestimmt
Portrait von Alexander SchweitzerAlexander SchweitzerSPD49 - Südliche Weinstraße Dafür gestimmt
Portrait von Anke SimonAnke SimonSPD36 - Ludwigshafen am Rhein I Dafür gestimmt
Portrait von Michael SimonMichael SimonSPD17 - Bad Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Christoph SpiesChristoph SpiesSPD42 - Bad Dürkheim Dafür gestimmt
Portrait von Markus SteinMarkus SteinSPD18 - Kirn/Bad Sobernheim Dafür gestimmt
Portrait von Nico SteinbachNico SteinbachSPD21 - Bitburg-Prüm Dafür gestimmt
Joachim StreitFREIE WÄHLER21 - Bitburg-Prüm Dafür gestimmt
Portrait von Peter StuhlfauthPeter StuhlfauthAfD43 - Neustadt an der Weinstraße Dagegen gestimmt
Portrait von Lisett StuppyLisett StuppyBündnis 90/Die Grünen39 - Speyer Dafür gestimmt
Sven Teuber, Trierer LandtagsabgeordneterSven TeuberSPD25 - Trier Dafür gestimmt
Tobias Vogt, WK16 Rhein-HunsrückTobias VogtCDU16 - Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Carl-Bernhard von HeusingerCarl-Bernhard von HeusingerBündnis 90/Die Grünen9 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Karina WächterKarina WächterCDU23 - Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück) Dafür gestimmt
Michael WagnerCDU39 - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Thomas WanschThomas WanschSPD45 - Kaiserslautern II Dafür gestimmt
Bild im Dorfstudio auf einer Stuhllehne stützend mit weißem Hemd.Michael WäschenbachCDU1 - Betzdorf/Kirchen (Sieg) Dafür gestimmt
Portrait von Marco WeberMarco WeberFDP20 - Vulkaneifel Dafür gestimmt
Portrait von Stephan WefelscheidStephan WefelscheidFREIE WÄHLER4 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Thomas WeinerThomas WeinerCDU49 - Südliche Weinstraße Dafür gestimmt
Porträt Torsten Welling Torsten WellingCDU12 - Mayen Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia Willius-SenzerCornelia Willius-SenzerFDP27 - Mainz I Dafür gestimmt
Portrait von Steven WinkSteven WinkFDP51 - Germersheim Dafür gestimmt
Portrait von Josef WinklerJosef WinklerBündnis 90/Die Grünen9 - Koblenz Nicht beteiligt
Portrait von Markus WolfMarkus WolfCDU42 - Bad Dürkheim Dafür gestimmt

Gemäß des Abgeordnetengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz lagen die Entschädigungen für Mitglieder des Landtags bislang bei 6.992,57 € pro Monat. Die Kostenpauschale für zum Beispiel die Ausstattung der Wahlkreisbüros war bei 250 € festgesetzt. IT-Ausstattung konnte jedoch separat davon als Sachleistung bezogen werden. Die Fraktionen erhielten einen Grundbetrag von 68.025 € pro Monat zuzüglich 2.091 € pro Fraktionsmitglied.

Der Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass die Entschädigungen für die Mitglieder des Landtags bis 2024 schrittweise um knapp 11 % auf 7.753,93 € pro Monat angehoben werden. Die Entschädigung für die Parlamentarischen Geschäftsführer:innen der Fraktionen soll zudem auf das Eineinhalbfache dieses Grundbetrags festgesetzt werden. Zugleich soll die Kostenpauschale auf 1.530 € steigen, dafür soll der Landtag jedoch keine IT-Ausstattung mehr als Sachleistung bereitstellen. Für diese beide Änderungen soll das Abgeordnetengesetz neu gefasst werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung des Fraktionsgesetzes vor. Demnach soll der monatliche Grundbetrag für die Fraktionen um 2.000 € und der Steigerungsbetrag pro Fraktionsmitglied um 100 € angehoben werden.

Die durch die Gesetzesänderung entstehenden Kosten belaufen sich laut dem Antrag bei Inkrafttreten aller Änderungen ab 2024 auf etwa 2,5 Millionen Euro jährlich.

Auf den Gesetzentwurf konnten sich die Regierungsfraktionen der SPD, Grünen und FDP gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen von CDU und Freien Wählern einigen. In ihrem Gesetzentwurf wird argumentiert, dass sich die Entschädigung für Mitglieder des Landtags laut Abgeordnetengesetz am Endgrundgehalt von Beamten der Besoldungsgruppe A16 orientieren solle. In diese Besoldungsstufte fallen etwa hauptamtliche Bürgermeister:innen von Kommunen mit 10.000 bis 15.000 Einwohner:innen. Sie liegt derzeit bei 7.753,93 € und damit deutlich über den bisherigen Entschädigungen für Mitglieder des Landtags.

Mit der Anpassung der Entschädigungen für Parlamentarische Geschäftsführer:innen solle zudem ihre zeitintensive Tätigkeit finanzielle Berücksichtigung finden. Die Kostenpauschale müsse erhöht werden, da das Preisniveau und der finanzielle Aufwand für die Ausstattung der Wahlkreisbüros gestiegen seien.

Zuletzt argumentiert der Antrag, dass die Fraktionen durch die Folgen der Corona-Pandemie und Arbeit im Homeoffice höhere Kosten hätten. Diese sollen durch die Erhöhung der Fraktionsgelder finanziert werden.

Die Fraktion der AfD beschwerte sich im Vorfeld, dass sie nicht in die Pläne zur Erhöhung der Diäten eingebunden worden sei. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz, Damian Lohr, kritisierte zugleich, dass das Vorhaben angesichts der Corona-Pandemie, in der Unternehmen um ihre Existenz kämpften, aus der Sicht der AfD eine „bodenlose Frechheit“ und ein „Schlag ins Gesicht der Steuerzahler“ sei.

Der Antrag wurde gegen sieben Stimmen der AfD-Fraktion bei 89 Ja-Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen. Der fraktionslose Abgeordnete Joa hat sich enthalten. Vier Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.