Bayerisches Betreuungsgeldgesetz

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde mit der CSU-Mehrheit angenommen.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
0
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Emilia Franziska MüllerEmilia Franziska MüllerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Margarete BauseMargarete BauseDIE GRÜNEN108 - München-Schwabing Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike GoteUlrike GoteDIE GRÜNEN403 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Porträt von Ludwig Hartmann.Ludwig HartmannDIE GRÜNEN102 - München-Bogenhausen Nicht beteiligt
Portrait von Katharina SchulzeKatharina SchulzeDIE GRÜNEN104 - München-Milbertshofen Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas GehringThomas GehringDIE GRÜNEN709 - Kempten, Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Rosi SteinbergerRosi SteinbergerDIE GRÜNEN204 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Sepp DürrSepp DürrDIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Christine KammChristine KammDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen MistolJürgen MistolDIE GRÜNEN305 - Regensburg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin CelinaKerstin CelinaDIE GRÜNEN609 - Würzburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Christian MagerlChristian MagerlDIE GRÜNEN116 - Freising Dagegen gestimmt
Thomas MützeThomas MützeDIE GRÜNEN602 - Aschaffenburg-West Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich LeinerUlrich LeinerDIE GRÜNEN710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia StammClaudia StammDIE GRÜNEN126 - Rosenheim-Ost Dagegen gestimmt
Das Bild zeigt Martin Stümpfig, einen Mann mit kurzen dunklen Haaren, der lächelt. Martin Stümpfig trägt ein grünes Hemd und einen dunkelblauen BlazerMartin StümpfigDIE GRÜNEN505 - Ansbach-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Verena OsgyanVerena OsgyanDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Gisela SenglGisela SenglDIE GRÜNEN129 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Tessa GansererTessa GansererDIE GRÜNEN501 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Günther FelbingerGünther Felbingerfraktionslos606 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Linus FörsterLinus Försterfraktionslos Nicht beteiligt
Portrait von Claudia StammClaudia Stammfraktionslos126 - Rosenheim-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BauerPeter BauerFREIE WÄHLER505 - Ansbach-Nord Nicht beteiligt
Hubert AiwangerHubert AiwangerFREIE WÄHLER204 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim HanischJoachim HanischFREIE WÄHLER306 - Schwandorf Dagegen gestimmt

Im Juli 2015 wurden die §§ 4a – 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Betreuungsgeld – mit Art. 72 Abs. 2 GG in einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht für "unvereinbar und nichtig" erkärt. Die Zahlung eines Betreuungsgeldes als "Nichtinanspruchnahme bestimmter öffentlich geförderter Maßnahmen" stelle keine Regelung der öffentlichen Fürsorge dar und falle dementsprechend nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Der Gesetzentwurf hat eine sinngemäße Weiterführung des vom Bund eingeführten Betreuungsgeldes zum Ziel. Das Betreuungsgeld soll nahtlos zu den ursprünglich vom Bund vergebenen Leistungen gezahlt werden und kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Idee ist, Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita geben, mit einer monatlichen Summe von 150 Euro zu unterstützen. Damit soll eine Wahlfreiheit gewährleistet werden: Kita-Plätze werden öffentlich gefördert und mit der Verabschiedung des Gesetzes die Kinderbetreuung zu Hause ebenfalls, da für diese kein Platz in einer Kita oder einer anderen staatlich geförderten Betreuungseinrichtung in Anspruch genommen wird.
Das Betreuungsgeld steht öffentlich stark in der Kritik. Bei einer von der SPD beantragten Anhörung im Sozialausschuss sprachen sich mehrere Expert*innen gegen das Modell aus.
Kritik kam aus der Opposition. Bemängelt wurde vor allem:

  • die Nicht-Beachtung der massiven Bedenken verschiedener Expert*innen, die bei einer Anhörung im Sozialausschuss geäußert wurden
  • der hohe Personalmangel in Kinderbetreuungsstätten und der Mangel an Kitaplätzen in Bayern, der eine echte Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung zu Hause und in öffentlichen Einrichtungen unmöglich macht
  • die Höhe des Betreuungsgeldes, die ein volles Einkommen nicht ersetzt
  • die Gefahr, dass partnerschaftliche Aufgabenteilung und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt für beide Geschlechter durch das Betreuungsgeld verhindert werden
  • die Vergrößerung der Gefahr von Altersarmut durch das Aussetzen in der Berufstätigkeit
  • die Nicht-Berücksichtigung von Alleinerziehenden, die de facto keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben
  • die Gefahr, dass die in Betreuungseinrichtungen ohnehin schon unterrepräsentierten Kinder von Geflüchteten und Einwanderern nicht in eine Kindertagesstätte gegeben werden und die benötigte frühe Integration und Sprachförderung somit vielleicht nicht gewährleistet wird

Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts zum Betreuungsgeld in Norwegen kommt zu dem Ergebnis, dass das Betreuungsgeld vor allem von Müttern mit Migrationshintergrund, geringem Einkommen und niedrigem Bildungsstand in Anspruch genommen wird. In Familien, in denen sich hauptsächlich die Mutter um die Kindererziehung kümmert, ist die Wahrscheinlichkeit am Höchsten, dass sie auch Betreuungsgeld bezieht. Eltern, die die Kinderbetreuung partnerschaftlich, das heißt ungefähr gleich untereinander aufteilen, nehmen in den seltensten Fällen das Betreuungsgeld in Anspruch.
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