Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer (2022/23)

Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer ab. Das Mandat dafür war zuletzt bei einer Abstimmung im März 2021 verlängert worden.

Der Antrag wurde mit 504 Ja-Stimmen der SPD-, BÜNDNIS 90/Die Grünen-, FDP- und Unionsfraktion angenommen. Insgesamt 100 Abgeordnete der Fraktionen der AfD und Die Linke sowie einzelne Abgeordnete von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen stimmten gegen den Antrag. Es gab eine Enthaltung.

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Dafür gestimmt
504
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
1
Nicht beteiligt
131
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diana StöckerDiana StöckerCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Klaus StöberKlaus StöberAfD190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Nadja SthamerNadja SthamerSPD153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Hanna SteinmüllerHanna SteinmüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU208 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Ralf StegnerRalf StegnerSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft BentheimAlbert StegemannCDU/CSU31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang StefingerWolfgang StefingerCDU/CSU218 - München-Ost Dafür gestimmt
Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer FahrradtourTill SteffenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Bettina Stark-WatzingerBettina Stark-WatzingerFDP181 - Main-Taunus Nicht beteiligt
Portrait von Martina Stamm-FibichMartina Stamm-FibichSPD242 - Erlangen Nicht beteiligt
Foto Nina StahrNina StahrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Katrin StafflerKatrin StafflerCDU/CSU215 - Fürstenfeldbruck Nicht beteiligt
Profilbild Svenja StadlerSvenja StadlerSPD36 - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Merle SpellerbergMerle SpellerbergBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Dirk SpanielDirk SpanielAfD258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
blonde mittellange Haare, rotes SakkoAnne-Monika SpallekBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU124 - Steinfurt I - Borken I Nicht beteiligt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Profilfoto von Nyke SlawikNyke SlawikBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Judith SkudelnyJudith SkudelnyFDP258 - Stuttgart I Nicht beteiligt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE.72 - Halle Dagegen gestimmt
Symbolfoto Nato-Schiffe

Die Bundesregierung fordert mit Ihrem Antrag, dass der Bundestag der bereits am 9. Februar 2022 beschlossenen Fortsetzung des Einsatzes von deutschen Streitkräften im Mittelmeer zur Beteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN zustimmt.

Nach aktueller Rechtsprechung und Verfassungspraxis ist für jeden Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Territoriums die Genehmigung des Bundestages erforderlich.

Der Einsatz wird in dem Antrag unter anderem mit dem hohen Stellenwert der maritimen Verkehrs- und Versorgungswege im Mittelmeer begründet. Deren Sicherheit sei von zentraler Bedeutung für die NATO und ihre Mitglieder. Die instabile Lage im Nahen Osten und Nordafrika werde zudem von nicht staatlichen Akteuren für illegale Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel genutzt. Der Einsatz der Mission SEA GUARDIAN ermögliche die frühzeitige Erkennung dieser illegalen Aktivitäten. Er sei ein Instrument, diesen entgegenzuwirken.

Die Mission ist nicht die einzige militärische Mission im Mittelmeer. Weitere Akteure sind zum Beispiel die Europäische Union und deren Grenz- und Küstenwache FRONTEX sowie die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFL). Für alle Einsätze im Mittelmeer gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen.

Rechtlich erfolgt der Einsatz auf Grundlage verschiedener Beschlüsse des Nordatlanikrates. Der Antrag beruft sich außerdem auf Resolution 2292 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (2016) und deren Folgeresolutionen, zuletzt Resolution 2578 (2021).

Die Einsatztruppen handelten zudem nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit und erfüllten damit die verfassungsrechtlichen Ansprüche an den Einsatz (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes). Eine Beteiligung an der SEA GUARDIAN-Mission sei jedoch nur möglich, solange ein entsprechender Beschluss des Nordatlantikrats und die konstitutive Zustimmung des Bundestages gegeben sei, längstens jedoch bis zum 31. März 2023.

2021 wurden im Rahmen der Operation mehr als 30.000 Schiffe auf dem gesamten Gebiet des Mittelmeeres identifiziert. Drei davon wurden im Rahmen eines „Maritime Situation Awareness Approaches“ kontrolliert.

Für die Verlängerung des Mandates wird die Obergrenze der einzusetzenden Soldat:innen fortan von 650 auf 550 abgesenkt. Es wird keine Möglichkeit zum Kapazitätsausbau mehr eingeräumt. Dennoch sollen alle Bündnisverpflichtungen erfüllt werden. Die Kosten für den Einsatz vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 werden mit rund 2,5 Millionen Euro beziffert.

Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer ab. Das Mandat dafür war zuletzt bei einer Abstimmung im März 2021 verlängert worden.

Der Antrag wurde mit 504 Ja-Stimmen der SPD-, BÜNDNIS 90/Die Grünen-, FDP- und Unionsfraktion angenommen. Insgesamt 100 Abgeordnete der Fraktionen der AfD und Die Linke sowie einzelne Abgeordnete von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen stimmten gegen den Antrag. Es gab eine Enthaltung. 131 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.