Lockerung von Datenschutzrichtlinien zum Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet

Mit der namentlichen Abstimmung wurde über den Vorschlag für eine Verordnung abgestimmt, welche bestimmte Aspekte der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) zeitweise aussetzen möchte, um gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet vorzugehen. Strafrechtlich ist der Tatbestand unter dem Begriff des sexuellen Missbrauchs bekannt.

Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten hauptsächlich CDU/CSU-Abgeordnete und einige SPD-Abgeordnete dafür, dagegen stimmten Abgeordnete aus den Reihen der Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie AfD. Auch wenn die deutschen Abgeordneten in der Mehrheit gegen die Verordnung stimmten, wurde der Vorschlag über die Verordnung mit insgesamt 537 Stimmen aller EU-Abgeordneten angenommen.

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Dafür gestimmt
42
Dagegen gestimmt
49
Enthalten
4
Nicht beteiligt
1
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christine AndersonChristine AndersonID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Rasmus AndresenRasmus AndresenGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Katarina BarleyKatarina BarleyS&D Enthalten
Gunnar BeckID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Nicola BeerNicola BeerRE17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Hildegard BenteleHildegard BenteleEVP3 - Berlin Dafür gestimmt
Portrait von Lars Patrick BergLars Patrick BergEKR17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Stefan BergerStefan BergerEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele BischoffGabriele BischoffS&D17 - Bund Enthalten
Portrait von Michael BlossMichael BlossGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Damian BoeselagerDamian BoeselagerGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Patrick BreyerPatrick BreyerGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Bild M. BuchheitMarkus BuchheitID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Udo BullmannUdo BullmannS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Auf dem Bild ist mittig Delara mit verschränkten Armen vor einem neutralen Hintergrund zu sehenDelara BurkhardtS&D17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Martin BuschmannMartin Buschmannfraktionslos17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhard BütikoferReinhard BütikoferGrüne/EFA17 - Bund Nicht beteiligt
Portrait von Daniel CasparyDaniel CasparyEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Anna CavazziniAnna CavazziniGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Özlem DemirelÖzlem DemirelGUE/NGL17 - Bund Dagegen gestimmt
Anna Deparnay-Grunenberg (2023) in StuttgartAnna Deparnay-GrunenbergGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Christian DoleschalChristian DoleschalEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Lena DüpontLena DüpontEVP9 - Niedersachsen Dafür gestimmt
Portrait von Christian EhlerChristian EhlerEVP4 - Brandenburg Dafür gestimmt
Cornelia ErnstCornelia ErnstGUE/NGL17 - Bund Dagegen gestimmt

Mit dem Vorschlag über eine Verordnung zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet sollen bestimmte Vorschriften der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zeitweise ausgenommen werden.

Begründet wird dies damit, dass sexualisierte Gewalt an Kindern eine schwere Verletzung der Menschen- und Grundrechte darstellt. Damit soll gerechtfertigt werden, dass die Grundrechte an anderer Stelle eingeschränkt werden können, etwa bei der Vertraulichkeit der Kommunikation und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine solche Beschränkung muss notwendig und verhältnismäßig sein und das Wesen der Grundrechte und -freiheiten respektieren.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll das Recht auf den Schutz der Vertraulichkeit beschränkt werden, um somit mehr Kontrolle über die elektronische Kommunikation zu erhalten. Durch den Einblick in diese sollen Hinweise auf mögliche sexualisierte Gewalthandlungen an Kindern gesammelt werden.

Kritik gab es von Seiten der europäischen Grünen/EFA-Fraktion. Demnach biete die Verordnung Kindern nicht etwa mehr Schutz, sondern setze sie und Erwachsene größeren Risiken aus. Genannt werden KI-Algorithmen1, die fälschlicherweise rechtmäßige private Darstellungen und Gespräche von Kindern und Erwachsenen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit und ihrem Sexualleben melden könnten. Damit werde gegen die Grundrechte von Millionen von Kindern und Erwachsenen verstoßen.

Cornelia Ernst, deutsche EU-Abgeordnete der Partei Die Linke, formulierte konkret, dass "das mit dieser Verordnung erlaubte Durchsuchen von elektronischer Kommunikation, insbesondere das Durchsuchen von Textnachrichten, eine schwerwiegende Verletzung der in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU verankerten Rechte darstellt".

Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten hauptsächlich CDU/CSU-Abgeordnete und einige SPD-Abgeordnete dafür, dagegen stimmten Abgeordnete aus den Reihen der Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie AfD. Auch wenn die deutschen Abgeordneten in der Mehrheit gegen die Verordnung stimmten, wurde der Vorschlag über die Verordnung mit insgesamt 537 Stimmen aller EU-Abgeordneten angenommen.


1 KI = Künstliche Intelligenz