Antwort 08.01.2026 von Timon Dzienus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Statistik in der die monatlichen Leistungsminderungen aufgelistet werden.
Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Statistik in der die monatlichen Leistungsminderungen aufgelistet werden.
In 6,3 Prozent der Fälle, also in ca. 1.600 Fällen, geschah dies aufgrund der Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit oder einer Ausbildung.
Für integrierte Zugewanderte gibt es bereits regeln. Wo der Aufenthaltsgrund komplett wegfällt, muss die Abschiebung möglich sein - auch nach Syrien.
Die Interessenvertretung durch sogenannte Lobbyisten, ist eigentlich nichts, dem man "entgehen" müsste. Wichtig ist, damit transparent umzugehen und sich die Argumente anzuhören und vernünftig abzuwägen.
Wenn Sie "Verbrechen" in Ihrer Fragestellung als moralisches Urteil begreifen, lautet die Antwort: Ja.