Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
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Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort ausstehend von Katrin Zschau SPD
Antwort 05.09.2023 von Jörg Vogelsänger SPD
Den Antrag auf ein Parteienverbot können verschiedene Institutionen stellen: die Bundesregierung, Vertreter des Bundesrates (der Vertretung der Bundesländer), der Bundestag oder der Bundespräsident. In der Regel wird die Bundesregierung den Antrag stellen.
Antwort 11.09.2023 von Antonia Hillberg SPD
Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehne ich daher kategorisch und aus Überzeugung ab. Ich bin froh über die aktuellen Statements der SPD auf Bundes- und Landesebene, die dies ebenso sehen!
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 17.10.2023 von Lisa Knack CDU
Ich bin kein Fan davon Streit oder Meinungsverschiedenheiten auf Social Media auszutragen. Dementsprechend habe ich mit Herrn Hussein ein Gespräch geführt und werde es auch weiterhin tun