Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?

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Frage von Timo B. •

Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?

Über eine offene und begründete Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Sehr geehrter Herr B.,

gerne versuche ich, Ihre Frage zu beantworten. Sie lautete:

Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?

Bevor ich auf Ihre Frage beantworte, möchte ich auf die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteienverbot hinweisen!

Letztlich kann nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine politische Partei für verfassungswidrig erklären. Ein solches Verbot ist in Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) geregelt.

Das ist in der Bundesrepublik zweimal geschehen: Im Jahre 1952 wurde die nationalsozialistisch ausgerichtete "Sozialistische Reichspartei" (SRP) verboten und vier Jahre 1956 später die KPD.

Den Antrag auf ein Parteienverbot können verschiedene Institutionen stellen: die Bundesregierung, Vertreter des Bundesrates (der Vertretung der Bundesländer), der Bundestag oder der Bundespräsident. In der Regel wird die Bundesregierung den Antrag stellen.

Die Antragsteller müssen vor Gericht nachweisen, dass die betreffende Partei gegen die demokratische Grundordnung des Grundgesetzes verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Partei willentlich die Zerstörung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt oder Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele einsetzt.

Unsere Demokratie verfügt mit Artikel 21 (GG) also über ein wirkungsvolles Instrument, sie gegen Feinde der Verfassung zu wehren. Es gibt also nicht nur eine wehrhafte Demokratie nach außen sondern auch nach innen.

Ein mögliches Verbot einer Partei – in diesem Falle der AfD – ist immer ein langwieriges Verfahren. Das ist vom Gesetzgeber auch so vorgesehen. Vor allem ist es eine Entscheidung, die von einer breiten Mehrheit getragen werden muss. Das ginge weit über eine Landesregierung hinaus, wie sie ausdrücklich angefragt haben.

Gleichzeitig müsste die Landesregierung einen Konsens in der Brandenburger Koalition und im Landtag anstreben. Dieser Entscheidungsprozess im Land steht aus. Als Mitglied der SPD-Fraktion würde ich mich an dieser Diskussion konstruktiv im Sinne des Grundgesetzes beteiligen.

Interessant ist auf alle Fälle der Bericht des Verfassungsschutzes Brandenburg zum Thema Extremismus aus dem Jahre 2022.

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörg Vogelsänger

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