Antwort ausstehend von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort 24.11.2025 von Lena Gumnior BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Ergebnis überrascht in der Tat, zumindest wenn die Prozessführung des obsiegenden Beschlussklägers letztlich den Interessen aller Wohnungseigentümer dient, da sie zB die Ungültigerklärung eines rechtswidrigen Beschlusses herbeiführt.
Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Für mich als Sozialdemokratin ist klar: Arbeit muss verlässlich zum Leben reichen
Antwort ausstehend von Dennis Radtke CDU
Antwort ausstehend von Markus Blume CSU