(...) Herr lt;stronggt;Speerlt;/stronggt; hat aus seinem Handeln die nötige Konsequenz gezogen, ist von seinem Amt als brandenburgischer Innenminister zurückgetreten und hat sein Landtagsmandat niedergelegt. Da er vor der Berufung zum Minister als Staatssekretär im brandenburgischen Umweltministerium verbeamtet war, hat er, und selbstverständlich nicht nur er, nach brandenburgischem Landesgesetz ein Rückkehrrecht in den Landesdienst. (...)
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(...) Das bisher geltende Renteneintrittsalter von 65 Jahren wurde für Angestellte im Jahr 1911 und für Arbeiter im Jahr 1916 festgelegt. Angesichts einer seitdem um mindestens 30 Jahre gestiegenen durchschnittlichen Lebenserwartung und deutlich verbesserter Lebens- und Arbeitsbedingungen ist die maßvolle Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Jahre 2030 vertretbar und angesichts der demografischen Entwicklung auch geboten. (...)
(...) Ich weiß, dass die Beitragspflicht zu Unmut führt. Dennoch hoffe ich auf Ihr Verständnis für diese Regelung, die notwendig war, um die Altersversorgung auf eine tragfähige und verlässliche Grundlage zu stellen. (...)
(...) Januar 1997 verrentet wurde und seine Rente nach ehemaligem DDR-Rentenrecht höher gewesen wäre als der nach dem Rentenrecht der Bundesrepublik neu ermittelte Betrag. Rentner, die diesen Auffüllbetrag erhalten, sind gegenüber vergleichbaren Rentnern aus Westdeutschland, aber auch gegenüber vergleichbaren Rentnern aus Ostdeutschland mit Verrentung ab dem 1. Januar 1997, bessergestellt. (...)
(...) Da Herrn Schuster sehr viele Zuschriften und Anfragen erreichen, ist es ihm nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. (...)