Ob die Deutsche Bahn Pensionären eine Inflationsausgleichsprämie auszahlt, entzieht sich meiner Kenntnis. Daher würde ich Ihnen raten, sich bei dem Personalbüro Ihres Vaters kundig zu machen.
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Mit den Grundsätzen der GKV wäre nicht zu vereinbaren, Zeiten in der PKV, in denen keine Beiträge zur GKV gezahlt werden, als Vorversicherungszeiten für die beitragsgünstige KVdR (Krankenversicherung der Rentner) zu berücksichtigen.
Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Für die Rente und Altersvorsorge ist in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Hier werden die Rahmenbedingungen für eine solide Alterssicherung für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen.
Wir brauchen eine Bayerische Pflegekammer, die die Interessen der Profession von innen heraus vertritt.