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Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich setze mich politisch dafür ein, dass diese Prüfung endlich eingeleitet wird.
Vielleicht könnten Sie über den Zeitraum von 2,3 Wochen mal Ihre Beobachtungen protokollieren (jeweils mit Datum, S-Bahnlinie, Ort, Art des Vorfalls, usw.) und uns dann zur Verfügung stellen.
Da man trotz der richtigen Kritik auf dem Plattformen Menschen erreicht, ist das Bleiben vertretbar, wenn man dabei klare Regeln befolgt.