Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden an das Innenministerium. Das birgt Politisierungsrisiken: Bewertungen dürfen nicht wie Vorverurteilungen wirken.
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Ich vertraue darauf, dass Bundesregierung und EU-Kommission vor Sanktionen sorgfältig prüfen, verhältnismäßig handeln und Grundrechte achten.
Wenn die EU-Institutionen nach ihrer Bewertung davon ausgehen, dass Herr Hüseyin gezielt russische Desinformation/Propaganda verbreitet und damit den demokratischen Prozess untergräbt, dann ist die Sanktionierung für mich nachvollziehbar – zum Schutz unserer offenen Gesellschaft.
Eine pauschale Verpflichtung aller Leistungsberechtigten zu gemeinnütziger Arbeit oder eine tagesweise Auszahlung von Leistungen nur nach erledigter Arbeit wäre jedoch nicht der richtige Weg. Die Grundsicherung dient der Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses darf nicht davon abhängen, ob täglich eine passende Tätigkeit organisiert, kontrolliert und abgerechnet werden kann.