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Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen.
Die Anreize der Aktivrente richten sich gezielt an Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, mit einem Anreiz aber weiterhin beruflich aktiv wären.
Die Ermittlung der geschätzten Steuermindereinnahmen von rund 890 bis 900 Millionen Euro jährlich durch die Einführung der Aktivrente ab 2026 basiert auf Modellrechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den erwarteten Fallzahlen und dem Umfang der Steuerbefreiung