Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung liegt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens.
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Eine pauschale Neuauszählung der Bundestagswahl ist rechtlich nicht vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Anträge – unter anderem von der BSW und der AfD – im Frühjahr 2025 abgewiesen, weil keine konkreten Hinweise auf Wahlfehler oder Manipulationen vorlagen. Eine Neuauszählung darf nur dann erfolgen, wenn begründete Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden.
Ich setze mich für präzise, verhältnismäßige Regeln ein, die Missbrauch wirksam begrenzen und gleichzeitig die Versorgung der Betroffenen sichern.
Die Bundestagsabgeordneten unserer Fraktion, die im Ausschuss vertreten sind, arbeiten daran, dass das Verfahren gründlich und zügig zeitnah bearbeitet wird
Alle Informationen zum aktuellen Stand der Besoldung und des Entgelts finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/besoldung-und-entgelt