Die Mineralölwirtschaft ist aufgrund des BImSchG (§ 37a ff) verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien um einen prozentualen Wert, der THG-Quote, zu senken.
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Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst.
In unserem Antrag für eine gerechte Besteuerung im Luftverkehr aus dem Jahr 2019 haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die Energiesteuerbefreiung des Kerosins abzuschaffen und die Steuer schrittweise einzuführen.
Sollte der Grund hierfür die Vermeidung eines Antragsstaus sein, teile ich Ihre Kritik daran ausdrücklich.
Ich habe Ihr Schreiben auch zum Anlass genommen, um die Bundesregierung in einer offiziellen Anfrage um Stellungnahme zu bitten.
Der bisher verwendete Pauschalwert von 2000 kWh ist bei Kleinstfahrzeugen jedoch eine mehrfache Überschätzung ihres Stromverbrauchs und mindert so die Notwendigkeit, andere nachhaltige Energieträger zur Quotenerfüllung einzusetzen, was wiederum zu weniger CO2-Minderung im Verkehr führt.