Antwort 07.12.2023 von Stefanie Seemann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt zwei Möglichkeiten: Der GA prüft ihren Fall erneut und ändert ggf. den Grundsteuerwert. Und/ oder Sie lassen ein entsprechendes Gutachten erstellen.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Der GA prüft ihren Fall erneut und ändert ggf. den Grundsteuerwert. Und/ oder Sie lassen ein entsprechendes Gutachten erstellen.
Wir haben bereits jetzt schon einige Gemeinden, die nachweislich von einem hohen Schwerlastverkehr belastet werden.
Inwieweit die finanziellen Mittel aus der Corona-Rücklage des Bundes genutzt werden können, wird man an Hand der Begründung des neuerlichen Urteils gut prüfen müssen.