Dass Jens Spahn als ehemaliger Finanzstaatssekretär über die notwendige Integrität und die entsprechende Expertise für die Mitarbeit im entsprechenden Ausschuss verfügt, steht für mich außer Frage.
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Antwort 04.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Susanne Hierl CSU
Antwort 14.10.2026 von Carsten Müller CDU
Ich bin zudem sicher, dass das Thema nicht nur durch die anstehenden parlamentarischen Beratungen in Hannover, sondern auch wegen des bevorstehenden Wahlkampfs für die nächste Landtagswahl am 26. September 2027 auf der politischen Agenda stehen wird.
Antwort 05.10.2026 von Christos Pantazis SPD
Ich halte Ihren grundsätzlichen Hinweis für berechtigt, dass eine Besoldungsregelung nicht allein unter dem Gesichtspunkt der kurzfristigen Haushaltsauswirkungen betrachtet werden darf.
Antwort ausstehend von Mechthilde Wittmann CSU
Antwort 14.09.2026 von Christian Haase CDU
Um Interessenskonflikte ehemaliger Regierungsmitglieder von vornherein auszuschließen, werden diese nicht in den Bereichen eingesetzt, für die sie Verantwortung getragen haben.