Welche Änderungen wird die SPD am Entwurf der Landesregierung zur Beamtenbesoldung einfordern?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
ausweislich der Aufstellung
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/4/ni/w_3.html
ist Niedersachsen inzwischen das Bundesland mit der schlechtesten Besoldung seiner Professoren.
Mein Besoldungsdefizit gegenüber dem Land Brandenburg (identisches MÄE) beträgt inzwischen fast 35.000 EUR jährlich. Ich arbeite also auf einer 2/3-Stelle.
Den in dieser Woche vorgestellten Entwurf Ihrer Regierung zur Reform der Besoldung mit einer außertariflichen Erhöhung um 0,5% (!) betrachte ich in diesem Zusammenhang als blanke Unverschämtheit. Sie ignoriert Nominallohnindex- und Preisindex-Fortschreibung und ist verfassungswidrig.
Welche Änderungen wird die SPD am Entwurf der Landesregierung zur Beamtenbesoldung einfordern, um Verfassungsmäßigkeit und Leistungsfähigkeit des Standorts sicher zu stellen? Ich kann derzeit keinem Fachkollegen empfehlen, einen Ruf nach Niedersachsen anzunehmen.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr. C. K.
Sehr geehrter Herr Professor K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der von der niedersächsischen Landesregierung vorgelegte Entwurf befindet sich derzeit noch im Verfahren der Beteiligung. Deshalb halte ich es für richtig, den weiteren parlamentarischen Beratungen nicht vorzugreifen. Zugleich ist aus meiner Sicht klar, dass die abschließende Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen muss. Die Entwicklung von Tariflöhnen, Nominallöhnen und Verbraucherpreisen darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben.
Ich halte Ihren grundsätzlichen Hinweis für berechtigt, dass eine Besoldungsregelung nicht allein unter dem Gesichtspunkt der kurzfristigen Haushaltsauswirkungen betrachtet werden darf.
Ihre Hinweise zur W3-Besoldung halte ich insbesondere mit Blick auf die Gewinnung und Bindung von Professorinnen und Professoren für relevant. Niedersachsen steht bei der Gewinnung hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Wettbewerb mit anderen Ländern und internationalen Standorten. Dauerhafte erhebliche Besoldungsunterschiede können dabei ein Standortfaktor sein, der bei der weiteren Beratung berücksichtigt werden muss.
Der vorliegende Entwurf ist noch nicht das Ergebnis der parlamentarischen Beratung. Die Stellungnahmen aus der Verbandsbeteiligung und die anschließende Beratung im Niedersächsischen Landtag werden zeigen, an welchen Punkten Änderungen erforderlich sind.
Ich werde die weitere Entwicklung daher aufmerksam verfolgen und die Frage der Verfassungsmäßigkeit und der Attraktivität des öffentlichen Dienstes auch im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen thematisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis
