An wen sollen Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und Patientenorganisationen zu den Folgen des GKV Stabilisierungsgesetzes gesendet werden?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche und durchdachte Antwort.
Viele der von Ihnen angesprochenen Probleme würde es nicht geben, wäre zumindest die Erlaubnis zur Einzelfallprüfung im Gesetz gestattet worden. Ich werde nie verstehen, wieso dies nicht in das Gesetz eingeflossen ist. Zu der von Ihnen angesprochenen Rückmeldung: An wen sollen diese Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und Patientenorganisationen, von denen Sie sprechen, gesendet werden? An die Mitglieder des Gesundheitsausschusses?
Mit freundlichen Grüssen
Dr Susanne B.
Sehr geehrte Frau Dr. B.,
vielen Dank für Ihre erneute und sehr konkrete Nachfrage. Zu Ihrem Hinweis auf eine mögliche Einzelfallprüfung möchte ich zunächst erläutern, weshalb eine solche Regelung keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Der Gesetzgeber hat Cannabisblüten nicht lediglich einem strengeren Genehmigungsverfahren unterworfen, sondern sie grundsätzlich aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 31 Absatz 6 SGB V herausgenommen. Begründet wurde diese Entscheidung im Gesetzentwurf insbesondere damit, dass bei inhalierter Anwendung von Cannabisblüten ein vergleichsweise schnelles Anfluten erfolgt, Cannabisblüten als Naturprodukt Schwankungen im Wirkstoffgehalt aufweisen können und Fertigarzneimittel beziehungsweise standardisierte Rezepturen eine höhere Standardisierung des Wirkstoffgehalts ermöglichen. Darüber hinaus war die Regelung Bestandteil der Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor diesem Hintergrund wurde auch keine Ausnahme vorgesehen, nach der Cannabisblüten nach einer individuellen Prüfung durch die Krankenkasse weiterhin zulasten der GKV verordnet werden könnten. Eine solche Härtefall- oder Einzelfallregelung hätte den grundsätzlichen Leistungsausschluss an dieser Stelle wieder geöffnet. Ich kann allerdings nachvollziehen, weshalb Sie gerade diesen Punkt kritisch ansprechen. Insbesondere bei Patientinnen und Patienten, die bereits über längere Zeit medizinisch begründet und erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt wurden, stellt sich die Frage, ob ein vollständiger Ausschluss in jedem Einzelfall zu sachgerechten Ergebnissen führt. Auch deshalb ist es wichtig, die Auswirkungen der Neuregelung in der Versorgungspraxis aufmerksam zu beobachten.
Zu Ihrer Frage, an wen entsprechende Rückmeldungen gerichtet werden können: Eine einzige zentrale Stelle gibt es hierfür nicht. Betroffenen würde ich empfehlen, ihre konkreten Erfahrungen auch an die für ihren Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten beziehungsweise unmittelbar an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses zu richten. Ebenso wichtig sind Patientenorganisationen sowie ärztliche Berufs- und Fachverbände, weil sie Erfahrungen aus einzelnen Fällen bündeln und dadurch mögliche strukturelle Versorgungsprobleme sichtbar machen können. Auch mich erreichen auf unterschiedlichen Wegen Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Verbänden und Patientenorganisationen. Als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion nehme ich diese Hinweise sehr ernst. Sie sind für die politische Bewertung wichtig, weil sich erst in der Versorgungspraxis vollständig zeigt, welche Auswirkungen gesetzliche Regelungen im konkreten Einzelfall haben.
Gerade mit Blick auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis werde ich deshalb aufmerksam verfolgen, ob sich aus der Neuregelung relevante Versorgungslücken oder besondere Härtefälle ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis MdB
