Antwort 30.09.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen.
Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen.
Den Vorwurf der Lüge mache ich mir nicht zu eigen.
Gleichzeitig möchte ich noch feststellen, dass es sinnvoll und richtig ist, ausländische Straftäter (nach Urteilsspruch und ggf Absitzen der Haft) und auch Gefährder abzuschieben und auch dafür Unterbringungsnotwendigkeiten im Rahmen einer Abschiebehaft benötigt werden.