Bekifft andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, geht gar nicht!
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Der entscheidende Punkt ist also: Beim medizinisch indizierten Medikament gibt es eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung unter ärztlicher Kontrolle. Beim Freizeitkonsum von Cannabis fehlt diese Einbettung, und der Zweck ist gerade nicht die Behandlung einer Krankheit, sondern der Rausch.
Zentral für mich ist es, Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika politisch zu fördern, um Resistenzen möglichst auszumerzen.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung.
Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.