Die Diskussion über eine mögliche Abschaffung des Weisungsrechts dauert schon längere Zeit an. Allerdings wird eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts seitens des Bundesjustizministeriums weiterhin abgelehnt.
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Es bleibt allerdings dabei, dass die Bundesregierung keine ermittelnde Strafverfolgungsbehörde ist und ich selbst auch keine Gespräche dazu mit US-Seite geführt habe. Insofern haben Sie sicherlich Verständnis, dass ich Ihnen keine weiterführenden Informationen zum behördlichen oder diplomatischen Austausch geben kann.
Die Reform dieser Vorschrift im Jahr 2021 als Reaktion auf die veränderten Bedingungen, denen Politiker gerade im Hinblick auf Social Media ausgesetzt sind, habe ich für sehr sinnvoll erachtet und bin auch weiterhin dieser Meinung.
Ich begrüße den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ausdrücklich und unterstütze ihn!
Wenn sich Anhaltspunkte für Ermittlungen ergeben, werden die zuständigen Staatsanwaltschaften ermitteln. Die Aufklärung des Falls wird weiterhin zuständigkeitshalber durch die US-amerikanischen Justizbehörden betrieben.
Ja, ich halte das In-Camera-Verfahren für rechtsstaatlich – aber es ist ein Mindeststandard, kein Optimum