Antwort 21.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Verpflichtende, einseitige Zahlungen von Dienste- oder Inhalteanbietern an Netzbetreiber sehe ich kritisch.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich diesen Fall mangels Detailkenntnis nicht beurteilen kann. Unabhängig davon ist mir aber sehr wohl bewusst, dass es viel zu viele Pädokriminelle gibt, die im Internet unterwegs sind und unsere Kinder gefährden. Darauf haben und werden wir immer wieder reagieren müssen. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir verschiedene Aspekte verankert, die diese Problematik adressieren.