Antwort 11.04.2024 von Andreas Silbersack FDP
Zudem müssen sie z.B. einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
Zudem müssen sie z.B. einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
Die Frage, welche legitimen Mittel man als Privatperson jedoch habe, sich bspw. gegen in die eigene Wohnung ziehenden Rauch zu wehren, betrifft das Mietrecht.
Mit dem Cannabisgesetz wurde das Bundesnichtraucherschutzgesetz auf Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Produkte, die in Verbindung mit Cannabis geraucht oder verdampft werden, ausgeweitet.
Ich nehme keine finanziellen Zuwendungen oder Honorare an.
ich habe in den letzten 5 Jahren keine Vortrags/Beratungshonorare von der Tabak-, Nikotin- oder E-Zigarettenindustrie erhalten.