Grundprinzip unseres Erbrechts ist das Prinzip des Vonselbsterwerbs gemäß § 1922 I Bürgerliches Gesetzbuch (Universalsukzession), wonach mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes automatisch auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht.
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Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 15.11.2023 von Stephan Brandner AfD
Wir sind allerdings der Ansicht, dass die aktuelle Rechtslage alle Interessen in ausgewogenem Maße berücksichtigt.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 15.03.2023 von Amira Mohamed Ali BSW
Mir ist nicht bekannt, ob die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative plant, um zu verhindern, dass Vermögen mit doppelten Familienstiftung einfach hin und hergeschoben werden um einer Besteuerung zu entgehen.
Antwort 21.12.2022 von Philipp Hartewig FDP
Dennoch hat sich der Gesetzgeber bewusst dafür entschieden, dass Pflichtteilsrecht weiterhin gesetzlich zu gewährleisten, um der gegenseitigen familiären Verantwortung Rechnung zu tragen:
Antwort 10.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir wollen eine weitere Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich verhindern und setzen uns deshalb für eine angemessenere Besteuerung von Vermögen ein