Weder werden der WHO Kompetenzen übertragen, die zu einer beschränkenden Handlungsfähigkeit Deutschlands führen, noch werden durch die Neuordnung der IGV die Meinungsvielfalt oder andere Grundrechte der Bürger in irgendeiner Weise gesondert eingeschränkt
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Über die Anwendung des Artikel 18 GG befinden im Übrigen nicht die Grünen im Speziellen und auch nicht Politiker im Allgemeinen.
Mir ist sehr wichtig, dass alle Menschen in unserem Land ein Dach über dem Kopf haben und in Würde leben können. Diesen Grundsatz verfolge ich mit meiner Politik.
Grundlegend für unsere Grundrechte ist Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, der normiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Damit ist aus Sicht des Grundgesetzes hier die „rote Linie“ gezogen. Die Funktion vom Grundgesetz besteht im Wesentlichen darin, den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen zu schützen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat zu gewährleisten. Sie sind das zentrale Element unserer Verfassung, festgehalten in Art. 1 bis 19 Grundgesetz.