Antwort 19.05.2025 von Peter Seimer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Daher sollten entsprechende disziplinarrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, eingeleitet werden, wenn eine Mitgliedschaft eines Beamten oder einer Beamtin in einer gesichert rechtsextremen Partei bekannt werden.