Das Ergebnis überrascht in der Tat, zumindest wenn die Prozessführung des obsiegenden Beschlussklägers letztlich den Interessen aller Wohnungseigentümer dient, da sie zB die Ungültigerklärung eines rechtswidrigen Beschlusses herbeiführt.
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In dieser Wahlperiode ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Allerdings sieht die WEG-Änderung 2020 eine Evaluierung nach sieben Jahren vor, um Nachjustierungsbedarf zu prüfen. Hier werden wir erneut ansetzen.
Wir müssen unsere Aktivitäten zur Senkung der Kosten für Neubau und Sanierung, die in den letzten Jahren massiv zu einer Verteuerung der Maßnahmen geführt haben, weiter intensivieren. Das gilt beispielsweise für eine Reduzierung der Bürokratie oder vereinfachte Genehmigungsverfahren.
Im Jahr 2020 hat die damalige Bundesregierung unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) umfassend novelliert. Wir haben als CDU/CSU dafür gesorgt, dass streitträchtige Vorschriften klarer gefasst wurden, um effizientere Streitbeilegungen zu fördern.