Da ich an den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag nicht beteiligt war, kann ich Ihnen zu den Hintergründen, weshalb eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, keine weitere Auskunft geben.
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In dieser Wahlperiode ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Allerdings sieht die WEG-Änderung 2020 eine Evaluierung nach sieben Jahren vor, um Nachjustierungsbedarf zu prüfen.
CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag Schwerpunkte ihrer Regierungsarbeit vereinbart. Die WEG-Reform aus 2020 soll nach sieben Jahren evaluiert werden.
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.
Mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, insbesondere für Familien, ist eines der zentralen Ziele meiner Arbeit.
Aus unserer Sicht ist wichtig, dass rechtliche Kontrollmöglichkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht durch unverhältnismäßige Kostenrisiken entwertet werden.