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Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.
Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen. Zur Modernisierung des Abstammungsrechts wurde bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt.
Die Zuständigkeit für das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Aktuell liegt dazu ein Referentenentwurf vor.