Abgesehen davon wissen Sie ja sicher, dass Deutschland seine Beamtenbesoldung gerade überarbeitet.
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Die letzte Landesregierung von SPD und CDU hatte noch kurz vor der Landtagswahl eine Anpassung des Besoldungsrechts auf den Weg gebracht (siehe Presseinformation des Nds. Finanzministeriums: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/landtag-beschliesst-neuregelung-des-niedersachsischen-besoldungsrechts-215591.html). Damit wurden u.a. zum 01.12.2022 die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger um 2,8 Prozent angehoben.
Die Verordnung ist auf dem Weg und befindet sich derzeit in laufenden Verfahren. Sie ist geltendes Gesetz und ist dementsprechend umzusetzen.
Das BMI nimmt die Kritik der DPolG selbstverständlich sehr ernst.
Die Mietstufen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewährleisten eine solche Wohnkostenermittlung auf statistisch zuverlässiger und rein objektiver Basis.
Ich denke aber, dass dazu im Laufe des parlamentarischen Verfahrens eine Aussage möglich sein wird.