Ich verweise aber gerne auf die Veröffentlichung des Auswärtigen Amtes, die die Position der Bundesministerin widerspiegelt: "Auch wenn wir immer wieder hören, dass Israel sich um besseren Schutz von Zivilisten bemühe - die israelische Armee muss sicherstellen, dass sie im Ergebnis effektiv geschützt werden. Absichtserklärungen reichen nicht aus."
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Bisher hat der Internationale Gerichtshof in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern lediglich vorläufige Maßnahmen angeordnet. Diese Maßnahmen sind selbstverständlich völkerrechtlich bindend.
Der Luftangriff auf israelisches Staatsgebiet durch Iran ist unverantwortlich und durch nichts zu rechtfertigen.
as Länderrundschreiben wird zeitnah versandt werden, voraussichtlich in der kommenden Woche.
Das Elend der Menschen in Gaza ist schrecklich, aber Teil der Hamas-Strategie, und eine Täter-Opfer-Umkehr gehört nicht in den Kanon des deutschen Verständnisses auf ein unverbrüchliches Recht der Menschen Israels auf ein sicheres, selbstbestimmtes Leben im eigenen Land ohne terroristische Bedrohung.
Der Krieg Israels ist ein Verteidigungskrieg eines demokratischen Landes gegen die quasi-staatliche brutale Terrororganisation Hamas. Frau Göring-Eckardt machte deutlich: Unschuldige Opfer sind nie zu rechtfertigen, auch bei einer gerechtfertigten Verteidigung ist humanitäres Völkerrecht zu beachten.