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Grund dafür sind zwei unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen für die Angestellten der Kommunen einerseits sowie der BA andererseits.
Durch die Fokussierung auf die Überstundenzuschläge und die Orientierung an tariflichen Vereinbarungen sollte eine rechtssichere und missbrauchsarme Ausgestaltung möglich sein.
Die Gründe, die dagegen sprechen, sind mannigfaltig. Das beginnt mit den deutlich höheren Steuerausfällen, geht über sehr einfache Missbrauchsmöglichkeiten und mündet abrechnungstechnisch auch in zusätzlichen Bürokratielasten für die Arbeitgeber.
Im Bundestagswahlkampf haben wir sehr deutlich, wie von Ihnen angemerkt, damit geworben, den Mindestlohn ab 2026 auf 15 Euro pro Stunde zu erhöhen. Zu diesem Versprechen stehen wir weiterhin. Ich möchte aber um Verständnis dafür bitten, dass ich hier nicht auf vertrauliche Verhandlungsergebnisse verweisen kann.