Der Rettungsdienst ist eine unverzichtbare Säule der medizinischen Daseinsvorsorge. Die geltende Regelung in § 60 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme medizinisch notwendiger Transportkosten deckt aber die tatsächlichen Vorhaltekosten und die Versorgung vor Ort durch den Rettungsdienst nur sehr unzureichend ab.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 22.06.2026 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 29.06.2026 von Christos Pantazis SPD
Mein Ziel ist deshalb nicht, beim Rettungsdienst zu sparen, sondern die Notfallversorgung effizienter, rechtssicherer und patientengerechter aufzustellen. Gleichzeitig müssen wir die Finanzierungsstrukturen der GKV insgesamt modernisieren. Wer die Beitragszahler dauerhaft entlasten und die Versorgung sichern will, kommt an Strukturreformen auf beiden Ebenen nicht vorbei.
Antwort 12.06.2026 von Hans Theiss CSU
Eine Reduzierung der Anzahl der Gesetzlichen Krankenkassen ist sinnvoll
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort ausstehend von Björn Höcke AfD