Antwort 23.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Auch mit früherer Pensionierung gibt es die Aktivrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze 67.
Auch mit früherer Pensionierung gibt es die Aktivrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze 67.
Ein attraktives Beamtentum liegt uns am Herzen. Eine Reform ist derzeit nicht vorgesehen. - zB. Laufende Tarifverhandlungen können sich auf Besoldung auswirken.
Zum Sachverhalt kann ich Ihnen sagen, dass derzeit im Haushaltsausschuss eine Vorlage zum Besoldungsgesetz beraten wird, wo es um eine Zulage für das Jahr geht. Diese wird voraussichtlich im März 2026 im Landtag verabschiedet.
Ich hoffe, dass die Anpassungen des Besoldungsrechts – einschließlich der FEZVO – so schnell wie möglich abgeschlossen werden
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.