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Wo bleibt Ihre Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

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Vinzenz Glaser
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Frage von Peter M. •

Wo bleibt Ihre Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Wir als Psychotherapeuten verfolgen mit großer Sorge die Pläne zur Einbudgetierung psy-chotherapeutischer Leistungen und zur Streichung bzw. Kürzung der psychotherap. Struk-turzuschläge im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Wir bitten Sie eindringlich, diesen Maßnahmen nicht zuzustimmen.

Faktencheck:

• Psychotherapie verhindert Folgekosten

• Besonders betroffen wären Patienten mit akutem Behandlungsbedarf

• Eine Budgetierung setzt Fehlanreize

• Die wirtschaftliche Existenz der Praxe

Wir brauchen Ihre politische Stimme!

Wir bitten Sie deshalb, sich im parlamentarischen Verfahren für den Erhalt der ambulanten psychotherap. Versorgung einzusetzen.

Setzen Sie sich ein:

• für das Weiterbestehen der extrabudgetären Vergütung aller psychotherap. Leistun-gen,

• für den Erhalt der Zuschläge der Kurzzeittherapie,

• für die Rücknahme der Honorarkürzungen,

• für den Erhalt des Primärzugangsrechts.

Damit ich auch morgen noch meine Patienten gut versorgen kann!

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