Antwort 08.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Der Hintergrund der Übertragung auf die Pensionen ist das in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verankerte Alimentationsprinzip, welches gleichermaßen die Besoldung während der aktiven Zeit wie die Versorgung im Ruhestand umfasst.
Wir müssen viel mehr steuerliche Erleichterungen für unsere Rentner schaffen. Die Bürger, die nach Ende des Krieges unser Land wieder aufgebaut haben, müssen deutlich entlastet werden.