Antwort 19.11.2020 von Christian Lindner FDP
(...) Eine freiheitliche Demokratie muss Kritik an Politikern als auch Kritik an religiösen Figuren aushalten können, hier gibt es keinen Unterschied. (...)
(...) Eine freiheitliche Demokratie muss Kritik an Politikern als auch Kritik an religiösen Figuren aushalten können, hier gibt es keinen Unterschied. (...)
(...) Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind klar in Art. 5 Abs. 2 GG definiert. (...)
(...) Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden dort überschritten, wo die Rechte Dritter als unzulässig beeinträchtigt werden (...)
(...) Der Staat darf außerdem Personen verbieten, ihre Meinung zu äußern, wenn dadurch das friedliche Zusammenleben gestört wird. (...)
(...) Freiheit wie Meinungsfreiheit enden für mich dort, wo sie die gleichen Freiheitsrechte des anderen Menschen berühren. (...)
(...) Sie umfasst aber nicht das Recht, andere zu beleidigen und zu bedrohen. Hass ist keine Meinung. (...)