Meine Fraktion setzt sich seit Langem für ein zentrales Immobilienregister ein, weil die Grundbücher in Deutschland regelmäßig leider nicht verlässlich Auskunft darüber geben, wer tatsächlich die Eigentümerrechte an einem Grundstück hat bzw. diese ausübt.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 22.11.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 16.11.2023 von Ingmar Jung CDU
§§ 19,20 GBO sind verpflichtend. Grundbuchfehler liegen voraussichtlich an Erbfällen. Fehler sind immer zu berichtigen, die Rechtslage halte ich für ausreichend
Antwort 14.11.2023 von Esra Limbacher SPD
Im Rahmen der Grundbuchordnung gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, dass das Grundbuchamt alle eingehenden Anträge auf ihre Legalität überprüfen muss.
Antwort 05.09.2023 von Marcus Optendrenk CDU
Ein Weiterführen des Programms ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich
Antwort 11.08.2023 von Oliver Krauß CDU
danke für Ihre Nachfrage. Noch einmal weise ich auf die grundgesetzlich geschützte Finanzhoheit der Gemeinde hin, die ich zu respektieren habe. Das gebietet im Übrigen auch die Gewaltenteilung.
Antwort 15.08.2023 von Marcus Optendrenk CDU
Aus diesem Grund möchte ich mich dazu – insbesondere als ehemaliges langjähriges Stadtratsmitglied meiner Heimatstadt – nicht inhaltlich äußern.