Voranstellen möchte ich, dass in medizinischen Notfällen jederzeit die Versorgung gewährleistet ist. Gleichwohl muss an den Rahmenbedingungen unter Hochdruck gearbeitet werden, damit umfassende und hochwertige medizinische Versorgung auch bei sich verschärfenden Voraussetzungen erhalten bleibt.
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Deshalb hat die Regierung aus SPD, Grünen und FDP im sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eine Regelung eingeführt, durch die Ärztinnen und Ärzte eine höhere Vergütung erhalten, wenn sie einem durch die Hausärzte oder durch die Terminservicestelle vermittelten gesetzlich versicherten Patienten zügig einen Behandlungstermin anbieten.
Allerdings verjähren mögliche Schadenersatzansprüche von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärztinnen und Ärzten erst nach 30 Jahren, so dass Letztere sich im Zweifelsfall mitunter entscheiden, entsprechende Dokumente länger aufzubewahren.
Die von Ihnen umschriebenen Personengruppen unterscheiden sich mitunter hinsichtlich ihrer Rechtstellung bzw. bestehen bezüglich der Ansprüche auf staatliche Leistungen generell gewisse Unterschiede, die zum Teil an unterschiedliche Formen der Aufenthaltsberechtigung anknüpfen.