Antwort 20.09.2022 von Eike Holsten CDU
Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.
Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.

Hohe Baukosten, Fachkräftemangel im Handwerk, steigende Zinsen und vor allem komplizierte Genehmigungsverfahren bremsen viele Projekte zusätzlich.

Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes nicht vorliegt.