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Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP ausdrücklich erklärt, dass sie eine doppelte Rentenbesteuerung auch in Zukunft vermeiden werden.
Der Hintergrund für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung (die Zuständigkeit liegt übrigens beim Bundesfinanzministerium) ist die Überlegung, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll.
Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst.
Die BEG sieht Förderungen aller energieeffizienter Maßnahmen vor. Je nach Nutzung und Sanierung gelten bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen.
Es trifft zu, dass die Rentenanpassung 2023 zwar aktuell hinter der Inflation zurückbleibt, aber dies ist nur eine Momentaufnahme