Man hätte sich diesem Problem bereits vor Jahrzehnten annehmen müssen, ich fürchte nun ist es tatsächlich zu spät. Tut mir leid.
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Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Wie genau die Verbesserung aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Das Gesetz der Bundesregierung ist hinsichtlich der Schaffung einer doppelten Berechtigung handwerklich schlicht mangelhaft
Vom ermittelten Bedarf wird das anzurechnende Einkommen und Vermögen abgezogen und die Differenz als Grundsicherung ausgezahlt.
In dieser Legislaturperiode sollte das Berliner Landesbesoldungsgesetz bis Ende 2023 auf Bestreben von DIE LINKE reformiert werden, auch mit dem Ziel ein Altersgeldgesetz einzuführen, sodass Berlin in diesem Punkt mit dem Bund und anderen Ländern endlich gleichzieht. Damit wir dieses Anliegen umsetzen können, bitten wir auch bei der Wiederholungswahl um Ihre Stimme.