(...) Die unterjährige Verlustberücksichtigung wird nur betragsmäßig begrenzt und über einen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag gestreckt. Diese Regelung ist weniger belastend als die lange durch die Finanzverwaltung vertretene Auffassung, den Totalverlusten aus Termingeschäften durch nicht Berücksichtigung des Verfalls generell die steuerliche Anerkennung zu versagen. Zusammenfassend ist zu sehen, dass der §20 Abs. (...)
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(...) Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde eine Neuregelung der Verlustverrechnung vorgenommen (...)
Für mich ist es wichtig, dass die Anlegerbranche nicht die Zockermentalität fördert, sondern sich auf seriöse, wirtschaftsdienliche Absicherungs-, Kurssicherungs- oder Hedgegeschäfte konzentriert.
(...) Mit der nunmehr getroffenen Regelung können Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (Die Verlustverrechnung ist dabei ebenfalls beschränkt auf 10.000 Euro.) Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden. (...)
Wir als SPD-Bundestagsfraktion möchten die Steuerzahler*innen nicht an Verlusten aus diesen Spekulationen beteiligen. (...) In Deutschland wird nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit besteuert, dies gilt selbstverständlich auch für den Einkommensteuertarif. Wir als SPD haben bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 gefordert, dass der Grenzsteuersatz von 42 Prozent später erhoben werden soll und danach linear-progressiv bis 45 Prozent ansteigen soll.
Die Regelung stellt eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Berücksichtigung des Vermögensverfalls bei privaten Kapitaleinkünften dar. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungssteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt.