Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Mathias Stein
Antwort 10.02.2020 von Mathias Stein SPD

(...) Die unterjährige Verlustberücksichtigung wird nur betragsmäßig begrenzt und über einen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag gestreckt. Diese Regelung ist weniger belastend als die lange durch die Finanzverwaltung vertretene Auffassung, den Totalverlusten aus Termingeschäften durch nicht Berücksichtigung des Verfalls generell die steuerliche Anerkennung zu versagen. Zusammenfassend ist zu sehen, dass der §20 Abs. (...)

Portrait von Sebastian Hartmann
Antwort 19.06.2020 von Sebastian Hartmann SPD

(...) Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde eine Neuregelung der Verlustverrechnung vorgenommen (...)

Portrait von Klaus Mindrup
Antwort 25.08.2020 von Klaus Mindrup SPD

Für mich ist es wichtig, dass die Anlegerbranche nicht die Zockermentalität fördert, sondern sich auf seriöse, wirtschaftsdienliche Absicherungs-, Kurssicherungs- oder Hedgegeschäfte konzentriert.

Portrait von Metin Hakverdi
Antwort 12.02.2020 von Metin Hakverdi SPD

(...) Mit der nunmehr getroffenen Regelung können Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (Die Verlustverrechnung ist dabei ebenfalls beschränkt auf 10.000 Euro.) Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden. (...)

Cansel Kiziltepe
Antwort 20.03.2020 von Cansel Kiziltepe SPD

Wir als SPD-Bundestagsfraktion möchten die Steuerzahler*innen nicht an Verlusten aus diesen Spekulationen beteiligen. (...) In Deutschland wird nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit besteuert, dies gilt selbstverständlich auch für den Einkommensteuertarif. Wir als SPD haben bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 gefordert, dass der Grenzsteuersatz von 42 Prozent später erhoben werden soll und danach linear-progressiv bis 45 Prozent ansteigen soll.

Portrait von Jens Zimmermann
Antwort 11.03.2020 von Jens Zimmermann SPD

Die Regelung stellt eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Berücksichtigung des Vermögensverfalls bei privaten Kapitaleinkünften dar. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungssteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt.