Antwort 11.12.2024 von Tanja Meyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Klimagesetz Niedersachsen ist eine Einsparung von jährlich 1,65 Mio. Tonnen CO2-Äq. aus Moorböden bis 2030 als Ziel festgelegt.
Im Klimagesetz Niedersachsen ist eine Einsparung von jährlich 1,65 Mio. Tonnen CO2-Äq. aus Moorböden bis 2030 als Ziel festgelegt.
Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt.
Wir GRÜNE setzen und weiterhin dafür ein, dass solch teure, unnötigen Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden.
Wir setzen und für eine Beendigung der selbstzerstörerischen Sanktionen gegen Russland ein und die Nutzung vorhandener Pipelines für sichere Energie-Importe.