Die Staatsregierung setzt sich daher konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens.
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Antwort 18.03.2024 von Klaus Holetschek CSU
Antwort 27.02.2024 von Klaus Holetschek CSU
Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort 22.01.2024 von Nezahat Baradari SPD
Die Abgabe von Alkohol ab 14 Jahren ist ein Anachronismus in der deutschen Gesetzgebung. Deshalb stehe ich Änderungen im JuSchG grundsätzlich sehr positiv gegenüber.
Antwort 08.02.2024 von Klaus Holetschek CSU
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.