(...) Zum anderen haben wir aber auch ganz klar gesagt, dass wir die humanitäre Migration begrenzen möchten. Wir haben verschiedene Maßnahmen aufgezeigt, um die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, darunter neben der Bekämpfung der Fluchtursachen auch die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten und die Einschränkung des Familiennachzugs in bestimmten Fällen. (...)
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(...) 1. Eine Flüchtlingsobergrenze wird es mit mir und der SPD nicht geben, weil das Asylrecht als Grundrecht einen besonderen Schutz in unserer Verfassung genießt und daher nicht begrenzt werden kann. (...)
(...) Auch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sieht – wie die EMRK – keine „Obergrenze“ vor, wenn von dem Asylsuchenden vorgebracht wird, dass Verfolgung aus den in der Flüchtlingskonvention genannten Gründen (Nationalität, politische Überzeugung, Religion etc.) oder Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Es ist also auch völkerrechtlich nicht zulässig, den Asylantrag einfach nicht zu prüfen („Obergrenze“), wenn etwa der Staat der Durchreise unbekannt ist oder wenn die Asylsuchenden über den Luftweg einreisten. (...)
Sehr geehrter Herr W.,
Ja, ich halte eine Obergrenze für sinnvoll und werde mich dafür politisch einsetzen. (...)