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Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Mit dem neuen StAG wird es zukünftig denjenigen nicht mehr möglich sein, die Staatsangehörigkeit zu erlangen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, die die Werte unseres Grundgesetzes ablehnen, die Rechte von Frauen oder Minderheiten nicht achten oder antisemitisch auffällig geworden sind
Bitte sprechen Sie direkt mit Ihrer Behörde dazu.
Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen verstärkt in den Arbeitsmarkt integriert werden.