Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Der Bund hat die Verfassungsrechtsprechung 2020 noch nicht umgesetzt, wodurch die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich sind. Daher orientieren wir uns in NRW nicht am Bund, sondern nur an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts
Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.
Lassen Sie mich einleitend sagen, dass es Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt allgemein gibt. Dieser beschränkt sich nicht auf die Sozialversicherungen, sondern ist in allen Bereichen des Bundeshaushalts zu spüren.
Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren.