Antwort 08.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gern verweisen wir Sie auf unsere Themenseiten, wo sie viele Informationen finden.
Gern verweisen wir Sie auf unsere Themenseiten, wo sie viele Informationen finden.
Wir setzen uns dafür ein, dass § 13 b des Baugesetzbuches nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird.
Kurz: Statt die Kommunen stärker in die Pflicht nehmen zu wollen, scheint es mir sinnvoller, über die Ermöglichungsbedingungen vor Ort nachzudenken.
Wir werden den sozialen Wohnungsbau weiter fördern.